Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 2. Februar 2009 (Sache R 720/2008‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der apetito AG und der Bongrain SA
Angaben zur Rechtssache
>lt>3
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Bongrain SA trägt die Kosten.