Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 8. Januar 2009 (Sache R 695/2008-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Herrn Harald Heldmann und La Sonrisa de Carmen, SL und Bloom Clothes, SL
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. La Sonrisa de Carmen, SL und Bloom Clothes, SL tragen die Kosten mit Ausnahme der Kosten von Herrn Harald Heldmann.
3. Herr Heldmann trägt seine eigenen Kosten.