Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Januar 2009 (Sache R 996/2008‑4) über die Anmeldung des Wortzeichens SupplementPack als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die PromoCell bioscience alive GmbH Biomedizinische Produkte trägt die Kosten.