Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 9. Dezember 2008 (Sache R 749/2007‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Volkswagen AG und der Suzuki Motor Corp.
Tenor
1.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Volkswagen AG trägt die Kosten.