Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Dezember 2008 (Sache R 1049/2007‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Meica Ammerländische Fleischwarenfabrik Fritz Meinen GmbH & Co. KG und der Bösinger Fleischwaren GmbH
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 11. Dezember 2008 (Sache R 1049/2007‑1) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Meica Ammerländische Fleischwarenfabrik Fritz Meinen GmbH & Co. KG.