Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 27. November 2008 (Sache R 094/2008‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens diegesellschafter.de als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Deutsche Behindertenhilfe – Aktion Mensch e. V. trägt die Kosten.