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Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 4. Oktober 2010. – Vladimir Ivanov gegen Europäische Kommission.

CELEX: 62009CO0532 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 30. September 2009, Ivanov/Kommission (T‑166/08), mit dem das Gericht die Klage des Rechtsmittelführers auf Ersatz des Schadens, der ihm infolge einer Entscheidung der Kommission, ihn nicht als örtlichen Bediensteten im Bereich administrative und technische Hilfe bei der Delegation der Kommission in Sofia einzustellen, entstanden sein soll, abgewiesen hat – Eigenständigkeit der Klage aus außervertraglicher Haftung im Verhältnis zur Nichtigkeitsklage – Vorbehalt des Verfahrensmissbrauchs – Möglichkeit des Gerichts, sich von Amts wegen auf diese Regel zu berufen

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Herr Ivanov trägt die Kosten.