Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Auslegung der Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 73, S. 5) – Nicht von einem Gericht vorgelegte Frage – Zuständigkeit des Gerichtshofs – Offensichtliche Unzuständigkeit
Tenor
Tenor
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Beantwortung der vom Município de Barcelos vorgelegten Frage offensichtlich nicht zuständig.