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Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 4. März 2010. – Constantin Hârsulescu gegen Roumanie.

CELEX: 62009CO0374 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 22. Juli 2009, Constantin Hârsulescu/Rumänien (T‑234/09), mit dem sich das Gericht für die Prüfung der Klage des Rechtsmittelführers auf Aufhebung zweier Urteile nationaler Gerichte und auf Schadensersatz für unzuständig erklärte – Anfechtung der Berechnungsweise von Altersrentenansprüchen – Unzuständigkeit des Gerichts

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Herr Hârsulescu trägt seine eigenen Kosten.