Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 17. Juni 2009, Zhejiang Xinan Chemical Industrial Group/Rat (T‑498/04), mit dem das Gericht Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1683/2004 des Rates vom 24. September 2004 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Glyphosat mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L 303, S. 1) für nichtig erklärt hat, soweit sie die Zhejiang Xinan Chemical Industrial Group Co. Ltd. betrifft – Auslegung des Art. 2 Abs. 7 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (ABl. L 56, S. 1) – Status eines in einer Marktwirtschaft tätigen Unternehmens
Tenor
Tenor
1. Über den von der Zhejiang Xinan Chemical Industrial Group Co. Ltd gestellten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ist nicht mehr zu entscheiden.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.