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Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Januar 2010. – ecoblue AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

CELEX: 62009CO0023 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 12. November 2008, ecoblue AG/HABM (T‑281/07), mit dem das Gericht eine Klage der Anmelderin der Wortmarke Ecoblue für Dienstleistungen der Klassen 35, 36 und 38 gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 25. April 2007 über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung abgewiesen hat, die auf Widerspruch der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke BLUE für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 36 und 38 sowie anderer Gemeinschaftswortmarken mit dem Wortbestandteil „BLUE“ die Anmeldung zurückgewiesen hatte

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die ecoblue AG trägt die Kosten.