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Urteil des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 10. Juni 2010. – Europäische Kommission gegen Tschechische Republik.

CELEX: 62009CJ0378 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 10a Abs. 1, 2 und 3 der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175, S. 40) in der durch die Richtlinie 97/11/EG des Rates (ABl. L 73, S. 5) und die Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 156, S. 17) geänderten Fassung – Nationale Regelung, die die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltbezogenen Entscheidungsverfahren beschränkt

Tenor

Tenor

1. Die Tschechische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der durch die Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates geänderten Fassung verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um Art. 10a Abs. 1 bis 3 dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2. Die Tschechische Republik trägt die Kosten.