Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 13 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (ABl. L 230, S. 1) – Dem Antrag beigefügte Angaben – Rückgriff auf Angaben und Schutz der Angaben – Vertraulichkeit
Tenor
Tenor
1. Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 13 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln verstoßen, dass es Art. 38 des Gesetzes 43/2002 über den Pflanzenschutz (Ley 43/2002 de sanidad vegetal) vom 20. November 2002 beibehalten hat.
2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.