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Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 9. Dezember 2010. – Europäische Kommission gegen Königreich Spanien.

CELEX: 62009CJ0340 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2, 3, 4 und 5 der Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos (ABl. L 94, S. 24)

Tenor

Tenor

1. Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos verstoßen, dass es hinsichtlich der den Gegenstand der Klage bildenden Zoos in den autonomen Gemeinschaften Aragón, Asturien, Balearen, Kanaren, Kantabrien, Kastilien und León, Extremadura sowie Galizien innerhalb der vorgeschriebenen Frist nicht alle nach Art. 4 Abs. 2 bis 5 dieser Richtlinie erforderlichen Maßnahmen im Bereich der Überwachung, der Betriebserlaubnis sowie gegebenenfalls der Schließung dieser Einrichtungen getroffen hat.

2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.