Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 78, 79, 83 und 86 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) – Verkauf eines Kraftfahrzeugs – Einbeziehung einer Gebühr für die Fahrzeugzulassung in die Besteuerungsgrundlage
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Europäische Kommission trägt die Kosten.