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Beschluss des Präsidenten des Gerichts Erster Instanz vom 23. Januar 2009. – Unity OSG FZE gegen Rat der Europäischen Union und Mission de police de l’Union européenne en Afghanistan (EUPOL Afghanistan).

CELEX: 62008TO0511 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung der EUPOL Afghanistan, im Rahmen eines Vergabeverfahrens das Angebot der Klägerin abzulehnen und den Auftrag für Bewachungsdienste und unmittelbaren Personenschutz in Afghanistan an eine andere Bieterin zu vergeben

Tenor

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.