Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Art. 1 der Entscheidung K(2008) 2223 endgültig der Kommission vom 4. Juni 2008 hinsichtlich der von der Republik Ungarn mittels Stromabnahmeverträgen gewährten staatlichen Beihilfe.
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird abgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.