Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin durch den Erlass der Entscheidung der Kommission vom 12. Juli 2000, keine Einwände gegen eine Regelung über Investitionsbeihilfen in den strukturschwachen Gebieten Italiens (staatliche Beihilfe N 715/99 – Italien [SG 2000 D/105754]) zu erheben, und durch das Verhalten der Kommission im Verfahren vor dem Erlass dieser Entscheidung entstanden sein soll
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Nuova Agricast Srl trägt die Kosten.