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Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Erste Kammer) vom 27. August 2009. – Michel Abouchar gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62008TO0367 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der dem Kläger durch fehlerhaftes Verhalten der Kommission und ihrer Bediensteten im Zusammenhang mit den Bedingungen der Vergabe und Überwachung der vom Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für sein landwirtschaftliches Anbauprojekt im Senegal gewährten Darlehen entstanden sein soll

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Herr Michel Abouchar trägt die Kosten.