Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Art. 1 und 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 530/2008 der Kommission vom 12. Juni 2008 über Sofortmaßnahmen für Ringwadenfischer, die im Atlantik östlich von 45° W und im Mittelmeer Fischerei auf Roten Thun betreiben (ABl. L 155, S. 9)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Ligny Pesca di Guaiana Franceso e C. Snc und die sechs weiteren Kläger, deren Namen im Anhang aufgeführt sind, tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.