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Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Sechste Kammer) vom 30. November 2009. – Veromar di Tudisco Alfio & Salvatore Snc und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62008TO0313 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 530/2008 der Kommission vom 12. Juni 2008 über Sofortmaßnahmen für Ringwadenfischer, die im Atlantik östlich von 45° W und im Mittelmeer Fischerei auf Roten Thun betreiben (ABl. L 155, S. 9)

Tenor

Tenor

1. Die Klagen werden als unzulässig abgewiesen.

2. Die Veromar di Tudisco Alfio & Salvatore Snc und die 16 weiteren im Anhang namentlich aufgeführten Kläger tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.