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Beschluss des Präsidenten des Gerichts Erster Instanz vom 15. Juli 2008. – Centre de langues à Louvain-la-Neuve et -en-Woluwe (CLL Centres de langues) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62008TO0202 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf einstweilige Anordnungen, der im Wesentlichen darauf abzielt, dass dem Centre de langues à Louvain-la-Neuve et ‑en-Woluwe (CLL Centres de langues) die Teilnahme an der Ausschreibung ADMIN/D1/PR/2008/004 betreffend den Auftrag „Sprachkurse für das Personal der in Brüssel befindlichen Institutionen, Organe und Agenturen der Europäischen Union (EU)“ gestattet und die Entscheidung der Kommission über den Ausschluss ausgesetzt wird, bis das Gericht über die gegen diese Entscheidung gerichtete Nichtigkeitsklage entschieden hat

Tenor

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.