Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Feststellung der Untätigkeit der Kommission, weil sie es unterlassen habe, wegen des Abschlusses einer öffentlichen Baukonzession zwischen der Stadt Stolberg und der Kaufland Stiftung & Co. KG und wegen der Vergabe eines Generalunternehmervertrags durch die Kaufland Stiftung & Co. KG umgehend den Korrekturmechanismus nach Art. 3 der Richtlinie 89/665/EWG einzuleiten und an die Bundesrepublik Deutschland eine Mitteilung nach Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 89/665 zu richten
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
2. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten.