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Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Zweite Kammer) vom 25. Juni 2008. – VDH Projektentwicklung GmbH und Edeka Handelsgesellschaft Rhein-Ruhr mbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62008TO0185 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Feststellung der Untätigkeit der Kommission, weil sie es unterlassen habe, wegen des Abschlusses einer öffentlichen Baukonzession zwischen der Stadt Stolberg und der Kaufland Stiftung & Co. KG und wegen der Vergabe eines Generalunternehmervertrags durch die Kaufland Stiftung & Co. KG umgehend den Korrekturmechanismus nach Art. 3 der Richtlinie 89/665/EWG einzuleiten und an die Bundesrepublik Deutschland eine Mitteilung nach Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 89/665 zu richten

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten.