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Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Siebte Kammer) vom 9. Juli 2009. – infeurope gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62008TO0176 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Erstens Klage auf Feststellung der Untätigkeit der Kommission, die es rechtswidrig unterlassen haben soll, die Entscheidung über die Vergabe der Rahmenverträge infolge des Ausschreibungsverfahrens AO/042/05 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) für die Wartung von Software für Systeme, die die Kerntätigkeit des HABM im Bereich der Marken, Muster und Modelle betreffen, aufzuheben sowie die infolge dieser Rahmenverträge geschlossenen konkreten Verträge zu beenden, und, hilfsweise, Klage auf Nichtigerklärung der stillschweigenden Entscheidung, die darin bestehen soll, dass die Kommission den verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelf der Klägerin vom 2. Dezember 2007 im Rahmen des genannten Ausschreibungsverfahrens zurückgewiesen habe; zweitens Klage auf Ersatz des Schadens, der infolge der rechtswidrigen Unterlassungen der Kommission entstanden sein soll

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. infeurope trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

3. Der Streithilfeantrag der European Dynamics SA hat sich erledigt.

4. infeurope, die Kommission und European Dynamics tragen ihre eigenen mit dem Streithilfeantrag verbundenen Kosten.