Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 16. Oktober 2008 (Sache R 889/2008‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens BIOPIETRA als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kerma SpA trägt die Kosten.