Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 30. September 2008 (Sache R 221/2007‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der mPAY24 GmbH und der Ultra d.o.o. Proizvodnja elektronskih naprav
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 30. September 2008 (Sache R 221/2007‑1) wird aufgehoben, soweit darin der von der mPAY24 GmbH erhobene Widerspruch zurückgewiesen wird.
2. Das HABM trägt die Kosten.