Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 17. September 2008 (Sache R 1408/2007‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Herrn Nicolas Wessang und der Greinwald GmbH
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 17. September 2008 (Sache R 1408/2007‑4) wird aufgehoben.
2. Die Greinwald GmbH trägt ihre eigenen Kosten und ein Drittel der Kosten von Herrn Nicolas Wessang.
3. Herr Nicolas Wessang trägt zwei Drittel seiner eigenen Kosten.
4. Das HABM trägt seine eigenen Kosten.