Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 9. September 2008 (Sache R 1858/2007‑4) zu einem Verfallsverfahren zwischen Alfred Hartmann und der Atlas Transport GmbH
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 9. September 2008 (Sache R 1858/2007‑4) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Atlas Transport GmbH.
3. Alfred Hartmann trägt seine eigenen Kosten.