Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 27. August 2008 (Sache R 849/2007‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der adidas AG und der Patrick Holding ApS
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die adidas AG trägt die Kosten.