Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Kammer des HABM vom 28. August 2008 (Sache R 591/2008‑4) über die Anmeldung des Bildzeichens BEST BUY als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Media-Saturn-Holding GmbH trägt die Kosten.