Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 2. September 2008, mit der dem Kläger der Zugang zu bestimmten Angaben in Dokumenten verweigert wird, die den Vertrag „TACIS Service Contract Nr. 98.0414“ über die Unterstützung bei der Abfassung eines Verwaltungsgesetzbuchs für die Russische Föderation betreffen
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Dieter C. Umbach trägt die Kosten.