Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 14. August 2008 (Sache R 728/2008‑2) betreffend die Anmeldung des Wortzeichens THINKING AHEAD als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
>lt>9
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Apollo Group, Inc. trägt die Kosten.