Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 13. August 2008 (Sache R 488/2008‑4) über die Anmeldung des Wortzeichens DYNAMIC HD als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Imagion AG trägt die Kosten.