Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Juli 2008 (Sache R 1411/2007‑3) betreffend ein Verfahren zur Nichtigerklärung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters zwischen der Heinz-Glas GmbH und Coverpla
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Coverpla trägt die Kosten.