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Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 18. Oktober 2011. – SLV Elektronik GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

CELEX: 62008TJ0449 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 18. Juli 2008 (Sache R 759/2007‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Angel Jiménez Muñoz und SLV Elektronik GmbH

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 18. Juli 2008 (Sache R 759/2007‑4) wird in Bezug auf die Waren „netzbetriebene Leuchten, Beleuchtungsgeräte und Anlagen, lichttechnische Bühneneffektgeräte; elektrische Lampen; Einzelteile der vorgenannten Waren“ in Klasse 11 aufgehoben.

2. Das HABM trägt die Kosten.