Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/878/EG der Kommission vom 2. Juli 2008 über die staatliche Beihilfe, die Deutschland zugunsten von DHL gewähren will (ABl. L 312, S. 31)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.