Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/719/EG der Kommission vom 30. April 2008 über die Staatliche Beihilfe C 56/06 (ex NN 77/06) Österreichs für die Privatisierung der Bank Burgenland (ABl. L 239, S. 32)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Grazer Wechselseitige Versicherung AG trägt die Kosten.