Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Mai 2008 (Sache R 281/2007‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der X‑Technology R & D Swiss GmbH und der Ipko-Amcor BV
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die X-Technology R & D Swiss GmbH trägt die Kosten.