Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/366/EG der Kommission vom 30. Januar 2008 über die staatliche Beihilfe C 35/06 (ex NN 37/06), die Schweden der Konsum Jämtland ekonomisk forening gewährt hat (ABl. L 126, S. 3)
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung 2008/366/EG der Kommission vom 30. Januar 2008 über die staatliche Beihilfe C 35/06 (ex NN 37/06), die Schweden der Konsum Jämtland ekonomisk forening gewährt hat, wird für nichtig erklärt.
2. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Konsum Nord ekonomisk forening.