Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 8. Januar 2009 (Sache R 597/2007‑2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Ravensburger AG und der Educa Borras, SA
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Ravensburger AG trägt die Kosten.