Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klagen gegen zwei Entscheidungen der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 10. April 2008 (Sachen R 1573/2006‑4 und R 1571/2006‑4) über zwei Anmeldungen des Wortzeichens WIENER WERKSTÄTTE als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Rechtssachen T‑230/08 und T‑231/08 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
2. Die Klagen werden abgewiesen.
3. Herr Paul Asenbaum trägt die Kosten.