Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 10. April 2008 (Sache R 709/2007‑1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der AD Bulgartabac Holding Sofia und der Iranian Tobacco Co.
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Iranian Tobacco Co. trägt die Kosten.