Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 6. Februar 2008 (Sache R 809/2007‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Abbott Laboratories und der aRigen, Inc.
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 6. Februar 2008 (Sache R 809/2007‑2) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Abbott Laboratories.