Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Januar 2008 (Sache R 1467/2007‑1) über die Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke TERRAEFFEKT matt & gloss
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Actega Terra GmbH trägt die Kosten.