Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 20. November 2007 (Sache R 104/2001‑1) über die Anmeldung eines Zeichens, das eine Flasche in Mattschwarz darstellt, als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Freixenet, SA trägt die Kosten.