Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2007) 5910 final der Kommission vom 5. Dezember 2007 in einem Verfahren nach Art. 81 [EG] und Art. 53 EWR‑Abkommen (Sache COMP/38.629 – Chloropren-Kautschuk), soweit sie die Klägerinnen betrifft, und, hilfsweise, auf Herabsetzung der durch diese Entscheidung gegen die Klägerinnen als Gesamtschuldnerinnen verhängten Geldbuße
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Denki Kagaku Kogyo Kabushiki Kaisha und die Denka Chemicals GmbH tragen die Kosten.