Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2007) 5910 final der Kommission vom 5. Dezember 2007 in einem Verfahren nach Art. 81 [EG] und Art. 53 EWR‑Abkommen (Sache COMP/38629 – Chloropren-Kautschuk) in der Fassung der Entscheidung K(2008) 2974 final der Kommission vom 23. Juni 2008, soweit sie die Klägerin betrifft, hilfsweise auf Herabsetzung der gegen die Klägerin mit dieser Entscheidung verhängten Geldbuße.
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Dow Chemical Company trägt die Kosten.