Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 21. November 2007 (Sache R 1515/2006 2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Eurowings Luftverkehrs AG und der Travel Service a.s.
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Travel Service a.s. trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) und der Eurowings Luftverkehrs AG.