Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/408/EG der Kommission vom 20. November 2007 über die staatliche Beihilfe C 36/A/06 (ex NN 38/06), die Italien ThyssenKrupp, Cementir und Nuova Terni Industrie Chimiche gewährt hat (ABl. 2008, L 144, S. 37)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Nuova Terni Industrie Chimiche SpA trägt die Kosten.