Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 28. September 2007 (Sache R 530/2007‑1) über die Anmeldung eines aus der Form einer Muschel bestehenden dreidimensionalen Zeichens als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die G. M. Piccoli Srl trägt die Kosten.